Kontrolle

Sicherheit

Challenge

Unterstützung

Kooperation

Prüfintervalle

jährlichBaustellen, Märkte, medizinisch genutzte Räume (Intensivpflege, Gruppe 2)
Überwachung von Bewilligungsträger Art. 13
alle 3 Jahreexplosionsgefährdete Bereiche (Zone 0, 1, 2, 20, 21, 22), Tankanlagen, Tankstellen
alle 5 Jahrealte Wohnbauten nach Nullung Sch III -> Link Verantwortlichkeit PDF siehe unten
Betriebsräume in Industrie und Grossgewerbe
Warenhäuser, Theater, Kinos, Tanzlokale, Hotels, Gaststätten, Heime, Schulen, Kasernen, Tankstellen-Shops etc.
Bahnanlagen, medizinisch genutzte Räume (Gruppe 0 + 1)
Überwachung von Bewilligungsträger Art. 14 +15
alle 10 Jahrefeuergefährliche, nasse, gewerblich genutzte Räume
Bürogebäude, Banken, Versicherungen, Kirchen und Museen
Zivilschutzanlagen, Installationen in gewerblichen Werkstätten, landwirtschaftliche Betriebe
Autoreparaturwerkstätten
alle 20 Jahrealle übrigen Installationen (Wohnbauten)
Sonderfall EigentümerwechselInstallationen mit Kontrollintervallen von 10 oder 20 Jahren müssen ausserdem bei jeder Handänderung überprüft werden, sofern die letzte Kontrolle über fünf Jahre zurückliegt.